Kircheneintritt

Sie haben den Wunsch, in die Evangelisch-reformierte Kirche einzutreten? Das freut uns sehr. Wenden Sie sich bitte an eine Pfarrperson unserer Kirchgemeinde. Sie werden für ein persönliches Gespräch zusammen kommen und die Pfarrperson wird die Formalitäten in die Wege leiten.
Sobald der Kirchenrat Ihre Aufnahme in die Evangelisch-reformierte Landeskirche bestätigt hat, werden die zuständigen Stellen (z.B. Einwohnerkontrolle, Steuerbehörde, Kirchenratskanzlei) durch das Sekretariat informiert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wir freuen uns, Sie bald als Gemeindemitglied willkommen zu heissen!

Wieso bezahlen eigentlich «juristische Personen» Kirchensteuern?

Die Kirchen leisten durch ihr kulturelles, Gottesdienst- und Bildungsprogramm, durch Seelsorge und diakonische Dienste sowie den Unterricht einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft. Damit bieten sie auch Menschen am Ort und in Firmen Hilfe und unterstützen sie. Sie nehmen oft auch eine Vermittlungsfunktion (Mediation) ein. Daher hat der Kantonsrat sich auch erneut dagegen ausgesprochen, dass Firmen von Kirchensteuern befreit werden.

Kirchenaustritt

Sie befassen sich mit dem Gedanken, aus der Evangelisch-reformierten Landeskirche auszutreten. Wir bedauern dies sehr, wären doch gerade auch kritische Stimmen wichtig für die Entwicklung unserer Kirchgemeinde.
Oft erfolgen Kirchenaustritte spontan und die betreffenden Personen sind sich nicht über die Folgen im Klaren. Sie verzichten damit auf landeskirchliche Dienstleistungen. Aus diesem Grunde stellen die meisten Kirchgemeinden Rechnung für später beanspruchte Leistungen, z.B. Unterricht für Kinder, Abdankung usw. Wir bitten Sie, sich einen möglichen Kirchenaustritt gut zu überlegen. Unsere Pfarrpersonen sind gerne für ein Gespräch bereit.

Ein Kirchenaustritt muss schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Er wird von der Kirchenpflege genehmigt und an die Kirchenratskanzlei und die Einwohnerkontrolle weiter geleitet. Sie erhalten das Originalformular zur Bestätigung.

Kontakt

Sekretariat

  • Hohlandstrasse 7
  • 8404 Winterthur
  • 052 242 28 81

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